Hühnermanifest

  1. Chicks I Ladies first
  2. Wir ehren die NATUR.

  3. Wir tragen einen Helm, wenn wir auf dem Rad unterwegs sind.

  4. Wanderer sind unsere Freunde, die meist eben nur etwas langsamer unterwegs sind...

  5. Wir ehren Vater, Mutter und auch Gockel, je nach Bedarf.

  6. Wir sehen FREILAUF nicht als ein Zeichen von Schwäche an.

  7. Wir sind nicht perfekt und arbeiten daher noch an Gebot Nr. 7.

  8. Wir gehen wie folgt mit Stürzen um: Hinfallen, Aufstehen, Krone richten, Weiterfahren, nichts weiter.
  9. Wir respektieren andere Radställe denn wir wissen, was es heißt einen Stall zu pflegen!
  10. Wir schätzen Gockel die uns beim Biken zeigen wie der Hase läuft, lieber aber v. a. die schlauen Füchse. ;-) 

Festlegung Lizenzen + Rückerstattung von Startgeldern

Lizenzen

Die Lizenz wird vom Verein übernommen, wenn der MGB für das Kalenderjahr entrichtet wurde und die Person weiblich ist.  Weiters muss ausschließlich unter dem Vereinsnamen und im Vereinstrikot gestartet werden. Alle Lizenzfahrerinnen verpflichten sich außerdem einen Rennbericht mit Foto bis spätestens 3 Tage nach der Rennveranstaltung für die vereinseigene Website zur Verfügung zu stellen (an die Vereinsleitung).

 

 

Rückerstattung von Startgeldern

Startgelder (nur für weibliche Fahrerinnnen)  werden übernommen, wenn bei einem nationalen Rennen Platz 1,2 oder 3 erreicht wird oder bei einem internationalen Rennen Platz 1,2,3,4, od. 5 (im Vereinstrikot).

Die Rückerstattung von Startgeldern erfolgt immer im Nachhinein nach Vorlage eines Beleges. Die Fahrerin verpflichtet  sich im Fall einer Rückerstattung einen Rennbericht mit Foto bis spätestens 3 Tage nach der Rennveranstaltung für die vereinseigene Website zur Verfügung zu stellen (an die Vereinsleitung). Startgelder werden auch für Rennteilnahmen ohne Lizenzen ausbezahlt, jedoch unter den oben genannten Voraussetzungen weiblich/Vereinsame in der Nennung/Fahren im Vereinstrikot und zeitgerechter Bericht für die Website+ Foto von der Siegerehrung im Vereinstrikot. Die Rückerstattung von Startgeldern sind pro Kalenderjahr und Person limitiert. (Limitierung auf 3Stk. oder max. Summe €150/Fahrerin). Weiters ist der Nachweis der Platzierung in Form einer Ergebnisliste erforderlich. Ebenso gibt es individuelle Bestimmungen für Teambewerbe.

 

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf oben beschriebene Leistungen. Die beschriebenen Leistungen stellen Richtwerte dar. Die Entscheidung ob und wieviel Startgelder ausbezahlt werden obliegt immer der Vereinsleitung.

Statuten

Statuten_velochicks.at.pdf
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